Verkaufs – und Lieferbedingungen des Unternehmens MG Rohr
Diese Bedingungen schließen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden aus und gelten für alle aktuellen und zukünftigen Lieferungen und Dienstleistungen. Auch wenn uns bekannt ist, dass die Geschäftsbedingungen unseres Kunden von unseren abweichen, bleiben unsere Verkaufs – und Lieferbedingungen gültig. In solchen Fällen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für alle Fragen, die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, vereinbaren die Parteien die Anwendung des slowenischen Rechts gemäß den Bestimmungen des Obligationenrechts (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 97/2007).
1. Angebote und Bestellungen (Vertragsabschluss)
Alle unsere Angebote sowie Informationen in Katalogen, Prospekten, Broschüren, Ankündigungen, Bildern und Preislisten sind unverbindlich, sofern wir in den Auftragsbestätigungen ausdrücklich darauf verweisen. Wir behalten uns das Recht auf Fehler, Druckfehler und Computerfehler sowie auf die Anpassung unserer Dienstleistungen und Preise in Fällen von Währungsschwankungen und anderen Wechselkursschwankungen vor, insbesondere der Transportkosten. Der Legierungszuschlag wird gemäß den Preisen des aktuellen Monats berechnet. Verträge auf der Grundlage einer Lieferbestellung und/oder eines Auftrags sind nur rechtsgültig, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits vorliegt.
2. Lieferung von größeren oder kleineren Mengen
Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung von größeren oder kleineren Mengen sowie Materialien mit Abweichungen hinsichtlich Qualität, Gewicht oder Abmessung, die innerhalb der handelsüblichen Standards liegen, anzunehmen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Verpackungsgebühren, Beladung und Transport, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4. Zahlungen und Fälligkeitstermine
Sofern nichts anderes vereinbart ist, müssen Zahlungen im Voraus geleistet werden. Bei Nichtbeachtung des Fälligkeitstags werden gesetzliche Verzugszinsen gemäß dem Gesetz über die festgelegten Zinssätze für Verzugszinsen (ZPOMZO-1) berechnet. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, auch alle angefallenen Kosten für Mahnungen und Inkassomaßnahmen zu zahlen.
5. Vorbehalt des Eigentumsrechts
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Zahlungen. Wir behalten uns das Recht vor, ausdrückliche Eigentumsinformationen für alle gelieferten Waren zu behalten. Wenn der Kunde Waren weiterverkauft, für die unser Eigentumsvorbehalt gilt, gehen alle Forderungen des Kunden gegenüber Dritten, die sich aus diesen Verkäufen ergeben, auf uns über. Hiermit bestätigen wir, dass wir einer solchen Forderungsübertragung zustimmen. Der Kunde, der solche Produkte weiterverkauft, ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Verkauf zu informieren.
Der Kunde, der solche Produkte weiterverkauft, ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren und uns alle Einzelheiten mitzuteilen, falls es in
Verbindung mit dem Produkt, für das wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen, zu einer möglichen Beschlagnahme oder anderen Maßnahmen
zugunsten Dritter kommt.
6. Liefertermine
Die angegebenen Liefertermine (in Angeboten, Katalogen, Prospekten, Broschüren usw.) sind unverbindlich. Die Verantwortung für Lieferverzögerungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wir übernehmen keine Verantwortung für Verzögerungen, die auf Seiten unserer Lieferanten verursacht werden.
7. Verantwortung und Mängel
Wir übernehmen keine Verantwortung für die Eignung des gelieferten Produkts für bestimmte Zwecke, es sei denn, dies wird in unserer Auftragsbestätigung anders angegeben oder der Verwendungszweck wurde uns bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Das Produkt, das uns übergeben wird, wird von uns als Handelsunternehmen visuell kontrolliert. Wenn der Kunde Materialien mit besonderen Eigenschaften benötigt, ist er verpflichtet, das gelieferte Material vor der Verwendung auf die erforderlichen Eigenschaften zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, das Material unverzüglich nach der Lieferung zu überprüfen, oder falls dies nicht während der regulären Geschäftszeiten möglich ist, vor der Verarbeitung oder anderweitigen Verwendung des Materials. Der Kunde muss das Unternehmen MG Rohr über festgestellte Fehler innerhalb von 3 Tagen informieren. Wir übernehmen keine Haftung für Kosten oder Schäden, die durch die Verarbeitung oder Verwendung fehlerhafter Produkte entstehen. Bei berechtigten Mängelrügen behalten wir uns das Recht auf Durchführung erforderlicher Reparaturen, Austausch des gelieferten Produkts, Genehmigung angemessener Preiskorrekturen oder Rückerstattung des Kaufpreises vor. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Materialien entstanden sind.
8. Befreiung von der Erfüllung der Verpflichtung
Falls uns Umstände bekannt werden, die einen größeren Kreditrisiko mit dem Kunden beeinflussen könnten, behalten wir uns das Recht vor, Sicherheiten oder andere angemessene Garantien vom Kunden zu verlangen, die innerhalb einer angemessenen Frist angeboten werden müssen. Wenn wir keine Sicherheiten innerhalb der festgelegten Frist erhalten, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Wenn wir das bestellte Produkt nicht auf Lager haben oder es nicht zum vereinbarten Preis verfügbar ist, behalten wir uns das Recht vor, von allen möglicherweise abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten. In einem solchen Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen.
9. Gültiges Recht und zuständiges Gericht
Diese Geschäftsbedingungen werden gemäß dem slowenischen Recht und dem Recht der Europäischen Union angewendet und interpretiert, mit Ausnahme der Kollisionsregeln. Die Parteien wählen das slowenische Recht zur Regelung von Verträgen. Der Bezug zum Handelsrecht UNCITRAL kann nicht geltend gemacht werden. Zuständiges Gericht ist das Bezirksgericht von Slovenj Gradec.